PDG bezieht Stellung zur Verfassungsrevision

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In Sachen Verfassungsrevision heißt es weiter warten auf die Föderalregierung um Premier Charles Michel (Bild). | Foto: Photo News

Zum Hintergrund: Kammer, Senat und Föderalregierung erstellen jeweils eine eigene Liste mit den Verfassungsartikeln, die zur Revision in der kommenden Legislaturperiode freigegeben werden sollen. Nur die deckungsgleichen Artikel werden definitiv als revidierbar erklärt. Anschließend werden die Kammern aufgelöst. Kammer und Senat hatten eine Liste verabschiedet, jedoch konnte sich der föderale Ministerrat noch nicht auf ein entsprechendes Dokument einigen.

Die Kammerabgeordneten hatten ihre Liste mit gut 40 Artikeln vor den Osterferien angenommen, der Senat folgte dann am Freitag vor einer Woche. Während in beiden Kammern über jeden Artikel abgestimmt wird, muss die Regierung einen Konsens finden, und dies scheint nicht so einfach zu sein.

Das Parlament der DG bezog am vergangenen Montag dazu Stellung und kommentierte lediglich die Verfassungsartikel, die von der Kammer für revidierbar erklärt worden waren. Konkret geht es aus ostbelgischer Sicht um vier Punkte: die Möglichkeit, Volksbefragungen in der DG zu allen Befugnissen durchzuführen (bislang auf die Kompetenzen beschränkt, die von der Wallonie übernommen worden sind), eine provinzfreie DG, eine garantierte, gesetzliche Vertretung in der Kammer und – damit verbunden – ein Abgeordneter aus der DG, der keiner der beiden Sprachgruppen in der Kammer angehören soll. Bei der Diskussion letzten Montag im PDG wurde deutlich, dass die DG beim Ausbau der Autonomie im Wesentlichen auch weiterhin von Verfassungsartikel 139 profitieren kann, der Befugnisübertragungen von Namur nach Eupen möglich macht. (sc)

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