Berufungsgericht rügt De Lijn: Rollstuhlfahrer systematisch benachteiligt

<p>Ein Gericht hat De Lijn erneut wegen Diskriminierung von Rollstuhlfahrern verurteilt.</p>
Ein Gericht hat De Lijn erneut wegen Diskriminierung von Rollstuhlfahrern verurteilt. | Foto: belga

Die vier Rollstuhlfahrer hatten im Jahr 2023 insgesamt 16 Diskriminierungsvorfälle aus dem Zeitraum zwischen 2018 und 2023 zur Anzeige gebracht. Dabei ging es unter anderem um Busse, die nicht an Haltestellen anhielten, an denen Rollstuhlfahrer warteten, oder um Fahrzeuge, in denen keine funktionsfähige Rampe beziehungsweise das nötige Material zum Ausklappen vorhanden war. Nach Ansicht des Gerichts machte es De Lijn den Betroffenen systematisch schwer oder sogar unmöglich, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

In seinem Urteil verpflichtet das Berufungsgericht die Verkehrsgesellschaft, den Klägern 1.300 Euro Schadenersatz pro Vorfall zu zahlen. Zudem bemängelte der Richter, dass De Lijn die Problematik nicht ernst genug nehme. Die Gesellschaft habe auch nicht nachweisen können, dass angekündigte Anpassungsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt worden seien.

Unia-Direktorin Els Keytsman De Ronne sprach von einem überfälligen Signal: Nach jahrelangem Widerstand – zunächst in Gesprächen, später durch langwierige Gerichtsverfahren – sei es höchste Zeit, dass die öffentlichen Verkehrsbetriebe diese Botschaft ernst nähmen.

De Lijn reagierte mit dem Hinweis, man habe seit der ersten Verurteilung intensiv daran gearbeitet, die Situation zu verbessern. Barrierefreiheit habe für das Unternehmen einen hohen Stellenwert. Man könne zwar nicht garantieren, dass es nie wieder zu solchen Vorfällen komme, habe aber konkrete Schritte unternommen, um die Lage zu verbessern, erklärte Sprecherin Anneliese Meynaerts.

So seien neue Busse und Straßenbahnen inzwischen mit automatischen Auffahrrampen ausgestattet. Zudem seien Fahrer älterer Fahrzeuge erneut darauf hingewiesen worden, das erforderliche Material mitzuführen und bei Problemen das Gespräch mit den betroffenen Fahrgästen zu suchen. In manchen Fällen sei es aus Sicherheitsgründen nicht möglich, einen weiteren Rollstuhlfahrer mitzunehmen, etwa wenn im Fahrzeug nicht genügend Platz vorhanden sei. Dann müsse der Fahrer anhalten und dies der betroffenen Person erklären, so Meynaerts. (belga/calü)

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