Künftig soll in den ersten sechs Monaten eines neuen Arbeitsvertrags sowohl Arbeitgebern als auch Beschäftigten ermöglicht werden, das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zu beenden. Danach gelten wieder die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen, wie das Kabinett von Arbeitsminister David Clarinval (MR) mitteilt.
Der genaue Starttermin steht noch nicht fest, im Gespräch ist jedoch das Frühjahr 2026. Ursprünglich sah das Arizona-Koalitionsabkommen eine Umsetzung spätestens zum 31. Dezember 2025 vor. Da der nationale Arbeitsrat zum vorliegenden Entwurf kein Gutachten abgeben wollte, verzögert sich das Verfahren. Nach der Stellungnahme des Staatsrates soll der Text erneut im Kabinett beraten und anschließend ins Parlament eingebracht werden.
Die Regelung soll ausschließlich für Arbeitsverträge gelten, die nach Inkrafttreten der Regelung abgeschlossen werden. Clarinval bezeichnete die Rückkehr der Probezeit als wichtigen Impuls für den Arbeitsmarkt: Sie eröffne jungen Menschen bessere Einstiegschancen und erleichtere Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Betrieben, Neueinstellungen. (belga/gz)

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