Nach Auffassung des Gerichts stellt diese Unterscheidung zwischen kleinen und großen Geschäften eine nicht „angemessen gerechtfertigte“ Diskriminierung dar und wird daher aufgehoben. Allerdings bleiben die bisherigen Regeln bis zum 31. Dezember 2026 in Kraft, damit der Gesetzgeber Zeit erhält, die verfassungswidrige Bestimmung anzupassen und die mit der Maßnahme verfolgte gesundheitspolitische Schutzwirkung nicht zu gefährden.
Das Verkaufsverbot für Geschäfte ab 400 Quadratmetern war Teil eines Maßnahmenpakets des Gesetzes vom 21. März 2024, das einen weiteren Schritt in Richtung Ausstieg aus dem Tabakverkauf in Belgien vorsieht. Der Tabakkonzern Philip Morris sowie Buurtsuper.be, der flämische Branchenverband der Franchise-Unternehmen im Einzelhandel, hatten beantragt, mehrere Bestimmungen des Gesetzes aufzuheben.
In seinem Entscheid wies das Verfassungsgericht den Großteil der Beschwerden zurück und hob ausschließlich das Verkaufsverbot für große Lebensmittelgeschäfte auf. (belga/rt)

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