Kammer verabschiedet Gesetz für bessere Opferhilfe – Kooperation mit der DG

Für den ostbelgischen Kammerabgeordneten Luc Frank (CSP/Les Engagés) ist dies „ein wichtiger Schritt in Richtung einer optimalen Opferbetreuung“. Die Opferbetreuung in Belgien ist auf verschiedenen Ebenen organisiert: Während der Föderalstaat über die Polizei vor allem für die erste Unterstützung verantwortlich ist, liegt die weiterführende Betreuung in den Händen der Gemeinschaften. In der DG übernehmen Einrichtungen wie die Justizhäuser oder das Jugendamt diesen Auftrag. „Da bei einem so wichtigen Thema wie der Opferbetreuung viele Partner zusammenarbeiten müssen, ist es unverzichtbar, die Zusammenarbeit zwischen diesen genau zu definieren und gesetzlich festzuhalten“, erklärt Luc Frank.

Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist neben der Kompetenzverteilung zwischen Föderalstaat und DG auch der Umgang mit den erhobenen und ausgetauschten Daten. „Auch in diesem Rahmen dürfen nur die nötigsten personenbezogene Daten erhoben werden. Die Verwendung dieser muss streng gesetzlich geregelt werden“, betont Frank.

Darüber hinaus wird die systematische Überleitung von Betroffenen an die zuständigen Unterstützungsdienste gesetzlich verankert. Mit ausdrücklichem Einverständnis der Opfer erfolgt diese Weiterleitung künftig automatisch. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Betroffenen rasch und zuverlässig Zugang zu den passenden Hilfsangeboten erhalten. (red/sc)

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