Medienrat veröffentlicht Bewertungskatalog zum besseren Schutz auf Video Sharing-Plattformen

<p>„Der Schutz von Minderjährigen sowie der Nutzer und Nutzerinnen steht für uns als Regulierungsbehörde an oberster Stelle“, betont Jürgen Heck, Präsident des Medienrats.</p>
„Der Schutz von Minderjährigen sowie der Nutzer und Nutzerinnen steht für uns als Regulierungsbehörde an oberster Stelle“, betont Jürgen Heck, Präsident des Medienrats. | Illustrationsfoto: dpa

Mit diesem Bewertungskatalog wird der Schutz von Nutzern und Nutzerinnen auf Video Sharing-Plattformen (VSPs) verbessert. Zudem schafft der Katalog eine transparente Grundlage für die Evaluierung der VSPs durch den Medienrat.

Nach Artikel 32 des Dekrets vom 1. März 2021 über die Mediendienste und Kinovorstellungen (Mediendekret) sind VSPs dazu verpflichtet, Minderjährige, Nutzer und Nutzerinnen sowie die Allgemeinheit vor verschiedenen Inhalten zu schützen. Hierbei wird zwischen drei Arten von Inhalten unterschieden: schädliche Inhalte, illegale Inhalte und audiovisuelle kommerzielle Kommunikation. Je nach Inhalt müssen die VSPs unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, bspw. verständliche Geschäftsbedingungen, leicht zugängliche Meldesysteme zum Melden von Inhalten oder Altersverifikation für den eingeschränkten Zugang für Minderjährige. „Der Schutz von Minderjährigen sowie der Nutzer und Nutzerinnen steht für uns als Regulierungsbehörde an oberster Stelle“, betont Jürgen Heck, Präsident des Medienrats. „Mit dem Bewertungskatalog schaffen wir ein Instrument, das nicht nur regulatorische Anforderungen überprüft, sondern auch sicherstellt, dass Plattformen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.“

Die Synthese des Bewertungskatalogs basiert auf drei zentralen Kriterien:

Effektivität: Bewertet wird, ob die ergriffenen Maßnahmen tatsächlich zur Erreichung der angestrebten Schutzziele beitragen – insbesondere im Hinblick auf den Schutz Minderjähriger und die Verhinderung von Hassbotschaften.

Konformität: Hier steht die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den rechtlichen Anforderungen des Mediendekrets sowie den Leitlinien der Europäischen Kommission zum Schutz Minderjähriger im Rahmen des Digital Service Acts im Fokus. Geprüft wird, ob die VSPs die Vorgaben ordnungsgemäß in ihre Geschäftsbedingungen und technischen Systeme integriert haben.

Wirksamkeit: Dieses Kriterium analysiert die tatsächliche Wirkung der Maßnahmen in der praktischen Nutzung. Es geht darum, ob die Maßnahmen nicht nur formal korrekt, sondern auch funktional erfolgreich sind, um die verschiedenen Gruppen zu schützen.

Der Bewertungskatalog steht ab sofort auf der Website des Medienrats (www.medienrat.be) zum Download bereit und richtet sich an Plattformanbieter sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Der Medienrat ist für die Regulierung von Mediendiensten und VSPs mit Sitz im deutschen Sprachgebiet Belgiens zuständig. Der Bewertungskatalog wurde durch den Medienrat entwickelt und berücksichtigt sowohl regulatorische Verpflichtungen als auch praktische Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den belgischen und europäischen Kollegen. (red/nc)

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