Schülertransport in der DG: Vier-Kilometer-Regel nicht strikt angewandt

<p>Archivbild: GrenzEcho</p>
Archivbild: GrenzEcho

Falls es keine TEC-Verbindung gibt, können Eltern über die Schule einen Antrag auf Schülertransport der DG stellen. Voraussetzung ist der Besuch einer der nächstgelegenen Schulen sowie eine Mindestentfernung von vier Kilometern (bei Primarschülern).

Gerade bei Dorfschulen könne das bedeuten, dass Kinder keinen Anspruch auf den Bus haben, obwohl dieser vorbeifährt, behauptete die Vivant-Abgeordnete Elena Peters in der jüngsten Regierungskontrolle im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft (PDG). Vier Kilometer zu Fuß oder mit dem Rad seien für jüngere Kinder weit – erschwert durch Verkehrsaufkommen, fehlende Bürgersteige und Dunkelheit im Winter. Deshalb fragte sie nach, warum diese Vier-Kilometer-Regel gelte, wie Eltern über das Angebot informiert würden und ob Gemeinden die Strecken anpassen könnten. Bildungsminister Jérôme Franssen (CSP) wurde sehr deutlich: „Kein Bus“, betonte er in seiner Antwort, der von DG regulär organisierten 21 Strecken fahre an einem Kind vorbei, wenn der Wohnort unter vier Kilometer liegt. Die Schülerbeförderung der DG bringe, wenn keine TEC-Verbindung vorliegt, schulpflichtige Kinder täglich während der Schulzeiten von ihrem Wohnsitz zur nächstgelegenen Schule ihrer Wahl und wieder zurück. „Dieses Angebot gilt für alle Schulnetze gleichermaßen“, so Franssen.

In einem Erlass von Mai 1999 sei tatsächlich eine Mindestentfernung festgelegt. „Diese liegt für Grundschüler bei vier Kilometern. Für Förderschüler gelten die Mindestentfernungen nicht. In der Tat wurde diese Regel im Verlauf der letzten zwei Jahrzehnte aus unterschiedlichsten, nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt. Auch heute nicht“, so der Minister. Er erläuterte, dass eine strikte Anwendung der Regel dazu führen würde, die Schülerbeförderung auf einen Schlag um die Hälfte zu reduzieren. Das wolle man nicht. „Die vier Kilometer sind nur dann relevant, wenn es darum geht, dass im betroffenen Bus die Kapazitäten nicht mehr ausreichen. Und deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Schülerbeförderung weiterzuentwickeln und abzusichern.“

Zur Frage, wie Eltern die Information über das Angebot erhalten, machte der Minister konkrete Angaben: Bei der Einschreibung ihrer Kinder in der Schule würden die Eltern informiert, dass vor Ort eine Möglichkeit zur Schülerbeförderung besteht. Wenn sie dieses Angebot nutzen möchten, können sie einen Antrag direkt in der Schule stellen. Die Schule kümmert sich anschließend um die Weiterleitung an das zuständige Referat des Ministeriums, das den Antrag prüft. Anschließend erhält die Schule eine Rückmeldung, über die sie die Eltern umgehend informiert. Hilfreich: Informationen zur Schülerbeförderung gibt es auf der Plattform ostbelgienbildung.be.

Die Schülerbeförderung werde von der DG organisiert, nicht von den Gemeinden, sagte der Minister außerdem zur Frage der Abgeordneten. Die Kommunen könnten die Strecken nicht eigenständig anpassen. Allerdings stehe die DG im Austausch mit Schulen und Gemeinden, zuletzt auch bei Treffen im Frühjahr, um den Bedarf zu erfassen und über Weiterentwicklungen zu beraten. (sc)

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