Der Beschluss ist das Ergebnis einer seit dem Jahr 2019 laufenden Zusammenarbeit zwischen Föderalstaat und Region. Ziel ist die vollständige Übernahme der Erhebung dieser Steuern ab 2028, erklärt dazu die ostbelgische Regionalabgeordnete Christine Mauel (PFF/MR) in einer Pressemitteilung.
Im Gegensatz zu früheren Steuerübertragungen stellt die Übernahme der Registrierungs- und Erbschaftssteuern – mit geschätzten Einnahmen von über zwei Milliarden Euro im Jahr 2025 – eine besondere Herausforderung dar. „Diese Steuern beinhalten komplexe Verfahren, wobei den Notaren eine zentrale Rolle zukommt“, so Christine Mauel. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, hat die wallonische Regierung den Föderalstaat bereits am 30. Januar 2025 offiziell über ihre Intention informiert und ein „einzigartiges“ System zur Vorbereitung angekündigt. 30 sogenannte „Botschafter“ sollen ab diesem Sommer die Übergangsphase begleiten. Sie werden im föderalen Finanzministerium angesiedelt sein und dort eng mit ihren Kollegen zusammenarbeiten, um Fehler zu vermeiden, die etwa bei der Übernahme dieser Zuständigkeiten durch Flandern gemacht wurden. „Diese Abstimmung ist ein wichtiger Schritt für unsere Region. Wir übernehmen nicht nur eine Zuständigkeit, sondern werden die Übernahme nützen, um ein effizienteres, einfacheres und bürgernäheres Steuersystem zu gestalten. Dank der Zusammenarbeit mit der Notarkammer und der jahrelangen Vorbereitung sind wir zuversichtlich, diese Herausforderung zu meistern“, so Christine Mauel. Das wallonische Finanzministerium verpflichtet sich zu einer besseren Erhebung der Steuern, zur Vereinfachung der Verfahren, zur Steigerung der Servicequalität und zur Ausstattung der Wallonie mit leistungsfähigen Instrumenten zur Steuerpolitik. „Mit dieser Übernahme schließt die Wallonie die vollständige Übernahme ihrer Steuerhoheit ab. Dies ist ein entscheidender Schritt für die Autonomie und unsere Fähigkeit, den Bürgern bestmöglich zu dienen“, betont die Regionalabgeordnete. Der Dekretentwurf soll 2026 dem Parlament zur endgültigen Ratifizierung vorgelegt werden, gemäß dem Sondergesetz zur Finanz- und Steuerpolitik. Die effektive Übernahme ist für den 1. Januar 2028 geplant – nach einer Vorbereitungsphase, die auch die Übertragung von 171 Mitarbeitern vom föderalen Finanzministerium umfasst.
Die Reform des Schreibgeldes ist bereits in Kraft, jene der Erbschaftssteuer für 2028 vorgesehen. Ministerpräsident Adrien Dolimont (MR) verteidigte die Senkung der Immobiliensteuer von 12,5 auf 3 Prozent für die eigene Hauptwohnung als bewussten Paradigmenwechsel hin zu einem dynamischeren Markt. Im ersten Quartal habe es bereits mehr Transaktionen gegeben. „Übergangseffekte“ seien durch das Auslaufen alter Beihilfen erklärbar. Zudem würden vermehrt hochwertigere, besser isolierte Immobilien gekauft. Die Reform solle Eigentumsbildung erleichtern und Flexibilität bei wechselnden Lebenssituationen ermöglichen. Zweit- und Mietwohnungen bleiben beim Normalsatz von 12,5 Prozent. Dolimont bezeichnete die Maßnahme als zentrale Reform, die den Zugang zum Eigentum stärkt. (red/sc)

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