Papierlose Arztbesuche und andere Neuerungen zum 1. September

<p>Ärzte müssen ihre Leistungen fortan verpflichtend elektronisch abrechnen.</p>
Ärzte müssen ihre Leistungen fortan verpflichtend elektronisch abrechnen. | Foto: dpa

Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Papierlose Arztbesuche

Ab dem 1. September gehören die klassischen Papierbescheinigungen für Krankenkassen größtenteils der Vergangenheit an. Ärzte und Zahnärzte müssen ihre Leistungen nun verpflichtend elektronisch abrechnen, wie das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (Likiv) mitteilt.

Für die meisten Patienten bedeutet dies keine große Umstellung: Schon Ende 2024 wurden fast 95 Prozent der Sprechstunden bei Hausärzten, mehr als 83 Prozent bei Zahnärzten und rund 85 Prozent bei Fachärzten digital abgerechnet. „Wichtig ist, dass nun auch die letzten Praxen den Schritt vollziehen“, sagt Mickaël Daubie, Generaldirektor der Dienststelle für medizinische Versorgung beim Likiv. „Das garantiert eine schnellere Rückerstattung sowohl für die Patienten als auch für die Leistungserbringer.“

Die Verpflichtung gilt für alle ambulanten Behandlungen außerhalb von Krankenhausaufenthalten. Patienten erhalten weiterhin einen Zahlungsbeleg – wahlweise in Papierform oder elektronisch über die eBox.

Ausnahmen sind vorgesehen: Ärzte, die Anfang 2023 mindestens 67 Jahre alt waren, dürfen weiterhin Papierformulare verwenden, ebenso Zahnärzte ab 63 Jahren zu Beginn von 2024. Auch bei technischen Problemen, etwa während eines Hausbesuchs, bleibt der Einsatz von Papier möglich.

Smartphoneverbot in Schulen

An allen Grund- und Sekundarschulen Flanderns und der Deutschsprachigen Gemeinschaft gilt ab dem neuen Schuljahr, das am 1. September beginnt, ein generelles Smartphoneverbot, das auch Smartwatches und andere Geräte umfasst, die mit dem Internet verbunden sind. Auch im Unterrichtswesen der Französischen Gemeinschaft ist die private Handynutzung seit dem Schulanfang am 25. August verboten.

Neue Preisgestaltung

in Apotheken

Produkte ohne regulierte Preisstruktur – etwa Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel oder bestimmte Tiermedikamente – haben künftig keine einheitlichen Richtpreise mehr. Jede Apotheke darf die Verkaufspreise selbst festlegen. Für regulierte Medikamente ändert sich nichts.

Parken in Brüssel wird teurer

In der Stadt Brüssel steigen die Parkgebühren deutlich. Zwei Stunden Parken in einer grünen Zone kosten nun 5,50 Euro statt 3 Euro, in roten oder grauen Zonen 9,20 Euro statt 5 Euro. Damit passt sich die Stadt an die Gebühren in anderen Gemeinden der Hauptstadtregion an.

Wechsel an der Spitze

von Proximus

Stijn Bijnens übernimmt das Ruder beim Telekomriesen Proximus. Der frühere Cegeka-Chef folgt auf den Interim-CEO Jan Van Acoleyen und soll die internationale Sparte des Unternehmens wieder stärken.

Sportpaleis wird AFAS Dome

Nach fast hundert Jahren erhält die traditionsreiche Veranstaltungshalle in Antwerpen einen neuen Namen: Aus dem Sportpaleis wird der AFAS Dome Antwerpen. Möglich macht das eine Partnerschaft mit dem niederländischen Softwareunternehmen AFAS.

Verbot von schädlichem

Nagellack-Inhaltsstoff

Die EU untersagt ab sofort den Einsatz von TPO (Trimethylbenzoyl-Diphenylphosphinoxid) in Gelnagellacken, da die Substanz hautreizend ist und als fruchtbarkeitsschädigend gilt. Produkte mit TPO dürfen weder verkauft noch verwendet werden. Verstöße können Bußgelder von bis zu 120.000 Euro nach sich ziehen. (belga/gz)

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