Der junge Mann akzeptiert die Entscheidung und legt kein Rechtsmittel ein. Grundsätzlich könnte er sich ab dem akademischen Jahr 2026/27 für ein anderes medizinisches Fachgebiet bewerben – wie alle Quereinsteiger allerdings nur nach einem regulären Auswahlverfahren. Direkt nach dem Urteil hatte die Uni den Studenten bereits suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 8. auf den 9. November 2023. Der Medizinstudent und die spätere Klägerin trafen zufällig in Löwen aufeinander. Nachdem sie ihn in seine Wohnung begleitet hatte, kam es zum Geschlechtsverkehr. Während der Angeklagte von einem einvernehmlichen One-Night-Stand sprach, schilderte die junge Frau eine traumatische Erfahrung und eine Vergewaltigung.
Das zuständige Gericht in Löwen sprach den Studenten der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung schuldig – setzte die Strafe jedoch aus. Begründung: Die „günstige Persönlichkeit“ des Angeklagten, sein junges Alter, ein leerer Strafregisterauszug und seine akademischen Leistungen. Ziel sei gewesen, seine berufliche Zukunft nicht zu zerstören.
Das Urteil löste landesweit Empörung aus. Zahlreiche Studierende warfen der Justiz „Klassenjustiz“ vor und kritisierten eine faktische Straflosigkeit. In mehreren Städten kam es zu Protesten. Auch der bekannte belgische YouTuber Acid griff den Fall auf und veröffentlichte in einem Video den vollständigen Namen des Studenten – eine Veröffentlichung, die er später auf richterliche Anordnung wieder löschen musste. (belga/calü)

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