Seit 2016 hat die Steuerverwaltung erweiterte Befugnisse, um Schuldner über Pfändungen direkt zur Kasse zu bitten. Der aktuelle Jahresbericht 2024 des Wirtschaftsministeriums zeigt, dass diese Möglichkeit immer häufiger genutzt wird.
Als Gründe nennt die Behörde vor allem zwei Entwicklungen. „Zum einen überlassen uns zunehmend mehr öffentliche Dienste ihre offenen Forderungen. Mit jährlichen Zuwächsen von fünf bis zehn Prozent belief sich das Volumen 2024 bereits auf 20 Milliarden Euro“, erklärt Sprecherin Nele Matthys. „Zum anderen haben wir unsere IT-Systeme modernisiert. Früher war die Erfassung von Bußgeldern nicht automatisiert, was zeitaufwendig war und Fehlerquellen barg.“ (belga/rt)

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