Der Stopp gilt bereits seit dem 9. Dezember 2024, einen Tag nach der Machtübernahme durch den islamistischen Rebellenführer Ahmad al-Chareh in Syrien. Grund für die anhaltende Aussetzung sei laut CGRA der Mangel an „objektiven und verlässlichen Informationen zur aktuellen Sicherheitslage“ im Land.
Ursprünglich sollte die Aussetzung nur wenige Monate dauern. Sie wurde jedoch bereits zweimal verlängert: zunächst bis April, dann bis Ende Juli. Am 30. Juli entschied die Behörde nun, die Bearbeitung der Anträge erneut um drei Monate zu verschieben.
„Die Sicherheitslage in Syrien bleibt weiterhin äußerst fragil“, erklärt das CGRA auf seiner Webseite. „Solange wir keine ausreichenden Informationen haben, ist eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Asylanträge nicht möglich.“
Von der Pause ausgenommen sind lediglich Verfahren von Personen, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutzstatus genießen. Bei diesen Fällen finden weiterhin persönliche Anhörungen statt, und es werden entsprechende Entscheidungen getroffen. Für alle anderen syrischen Asylbewerber bleibt das Verfahren hingegen bis auf Weiteres eingefroren. (belga/calü)

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