In seinem Kommentar fragt sich der GE-Chefredakteur, ob der Schulverweis eines Mädchens, das bei einer Kontrolle mit Drogen erwischt wurde, verhältnismäßig war.
Selbstverständlich war der Schulverweis verhältnismäßig. Jeder kennt die katastrophalen Folgen von Drogenabhängigkeit. Aus diesem Grund sieht die Schulordnung vor, dass Drogenkonsum oder Drogenbesitz automatisch zum Schulverweis führen; alle Beteiligten kennen diese Regel, Schüler wie auch Eltern.
Wieso sollte die Schule ihre unmissverständliche Regel beim erst besten Fall wieder aufweichen? Es wäre ein fatales Signal an jene Schüler, die dazu neigen, es mal zu probieren, so nach dem Motto: „mir kann ja nicht viel passieren“. Mit gutem Grund erwarten die Eltern von der Schule, der sie ihr Kind anvertrauen, eine absolute Null-Toleranz zu Drogen. Wie käme das wohl rüber bei den Eltern, und in der Gesellschaft insgesamt, wenn die Schule inkonsequent wäre und sich auf Diskussionen einließe? Es wäre das Aus für die Schule.
Die eigentliche Problematik besteht darin, dass es kein integriertes System gibt, welches den betroffenen Schüler vom Hang zu Drogen befreit, und ihn begleitet, langfristig. Dazu haben weder Schule noch Polizei die personellen und materiellen Mittel, und die Eltern sind in den meisten Fällen verständlicherweise überfordert. Hier beginnt der Auftrag der Gesellschaft.
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