Elektronische Fußfessel nicht mehr automatisch

<p>Wegen der Überbelegung der Gefängnisse ist es heute so, dass bei einer Haftstrafe zwischen vier und 36 Monaten automatisch eine elektronische Fußfessel angelegt wird.</p>
Wegen der Überbelegung der Gefängnisse ist es heute so, dass bei einer Haftstrafe zwischen vier und 36 Monaten automatisch eine elektronische Fußfessel angelegt wird. | Foto: dpa

Bei seiner letzten Sitzung vor den Wahlen hat der Justizausschuss einen Gesetzentwurf zur Reform der Vollstreckung von kurzen Haftstrafen verabschiedet.

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