Elektronische Fußfessel nicht mehr automatisch

<p>Wegen der Überbelegung der Gefängnisse ist es heute so, dass bei einer Haftstrafe zwischen vier und 36 Monaten automatisch eine elektronische Fußfessel angelegt wird.</p>
Wegen der Überbelegung der Gefängnisse ist es heute so, dass bei einer Haftstrafe zwischen vier und 36 Monaten automatisch eine elektronische Fußfessel angelegt wird. | Foto: dpa

Bei seiner letzten Sitzung vor den Wahlen hat der Justizausschuss einen Gesetzentwurf zur Reform der Vollstreckung von kurzen Haftstrafen verabschiedet.

Sie möchten den kompletten Artikel lesen?
Zugang zu allen digitalen Inhalten bereits ab 13,10 € pro Monat!
Jetzt bestellen
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment