Bausektor begrüßt dauerhafte MwSt.-Senkung bei Abriss-Neubau

<p>Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent für Abriss- und Neubauprojekte gilt ab dem 1. Juli dauerhaft.</p>
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent für Abriss- und Neubauprojekte gilt ab dem 1. Juli dauerhaft. | Foto: dpa

 Im Rahmen des Oster-Abkommens hat die Regierung beschlossen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent für Abriss- und Neubauprojekte ab 1.

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