Sicherheit für das Künstlerstatut – DG-Minister zeigt sich erfreut

<p>Sicherheit für das Künstlerstatut – DG-Minister zeigt sich erfreut</p>
Illustrationsbild: Bodo Schackow/dpa

Clarinval und seine Kollegen aus der Föderalregierung hatten sich im Rahmen des sogenannten „Oster-Abkommens“, das die erste Haushaltsrunde der neuen Arizona-Regierung darstellte, gegen eine Änderung ausgesprochen – auch im Anschluss an geführte Gespräche mit der DG.

Geplant seien lediglich punktuelle Anpassungen zur Missbrauchsprävention – nicht jedoch die ursprünglich diskutierte pauschale Begrenzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld auf zwei Jahre.

„Diese Klarstellung ist ein wichtiges Signal für die vielen Künstlerinnen, Technikerinnen und Techniker, Autorinnen und Autoren, Regisseurinnen und Regisseure und anderen Kulturschaffenden in Ostbelgien“, betont Gregor Freches in einer Pressemitteilung seines Kabinetts. „Das reformierte Künstlerstatut wurde erst 2024 eingeführt und bildet seither eine solide Grundlage für faire und verlässliche Rahmenbedingungen in einem Sektor, der stark von projektbezogener und unregelmäßiger Arbeit geprägt ist. Es sorgt für mehr Transparenz, klare Regeln und einen besseren Zugang zur sozialen Absicherung – ohne die unternehmerische Freiheit der Kreativen einzuschränken“, so der Kulturminister weiter.

In der vergangenen Regierungskontrolle hatte der SP-Abgeordnete Björn Klinkenberg die mögliche Abschaffung des Künstlerstatuts thematisiert und konkrete Maßnahmen der DG-Regierung zum Schutz der Kulturschaffenden eingefordert. Minister Freches bekräftigte in seiner Antwort das Engagement der DG-Regierung für den Erhalt des Künstlerstatuts und sprach sich gegen pauschale Eingriffe in branchenspezifische Sozialregelungen aus: „Der Kultur- und Kreativsektor ist weit mehr als ein wirtschaftlicher Faktor und vielmehr Ausdruck der ostbelgischen Identität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Den Menschen, die ihn mit Leben füllen, verdienen nicht nur Respekt, sondern auch eine soziale Absicherung, die ihrer Arbeitsrealität gerecht wird.“

Gemeinsam mit seinen Kollegen aus der Flämischen und der Französischen Gemeinschaft hatte sich Freches auf föderaler Ebene für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung bis zur geplanten Evaluierung im Jahr 2027 eingesetzt. (red/nc)

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