Anlass für das Urteil war ein Fall aus Belgien: Eine marokkanische Frau hatte bereits 2011 einen Antrag auf Familiennachzug gestellt, um zu ihrem Sohn zu ziehen, der belgischer Staatsbürger ist.
EuGH erleichtert Familiennachzug zu EU-Bürgern
Bereits abonniert?


Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren