Somit ist der Zugang zu diesen Zonen verboten. Diese Maßnahme ist am Donnerstagmorgen (20. März) in Kraft getreten und wird so lange aufrechterhalten, wie die derzeitigen trockenen Bedingungen anhalten.
Das Verbot wird durch rote Fahnen an den Eingängen der betroffenen Vennflächen angezeigt. Es soll einerseits verhindern, dass Wanderer durch Unachtsamkeit ein Feuer entfachen und andererseits dient es dem Schutz der Wanderer. (arco)

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