Darauf weist die ostbelgische Regionalabgeordnete Christine Mauel (PFF/MR) hin. Demnach habe man im zuständigen Ausschuss des wallonischen Parlamentes in dieser Woche ein entsprechendes Abkommen mit der Föderalregierung abgestimmt, das 97 Millionen Euro an Entlastungen bei den Sozialabgaben für von der Flut betroffene Unternehmen vorsieht.
Dieses Video entstand kurz nach der Flut Mitte Juli 2021 u.a. im Eupener Kabelwerk
Der Entwurf wurde am Mittwoch im Parlamentsplenum angenommen. Die Hilfen der Wallonischen Region für Flutopfer sollen Entschädigungen durch die Versicherungen ergänzen, „die in den meisten Fällen nicht für den Wiederaufbau reichten“, so Christine Mauel. Das habe sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betroffen. Der Föderalstaat hatte der Wallonie dafür einen Kredit von einer Milliarde Euro eingeräumt. „Die 97 Millionen sind zusätzliche Gelder, die der Föderalstaat im Fall von Naturereignissen oder Katastrophen zum Wiederaufbau gewähren kann. Und die Flutkatastrophe vom Sommer 2021 wurde als Naturkatastrophe anerkannt. In Eupen war unter anderem und vor allem das Kabelwerk betroffen. Die Regelung kommt zum ersten Mal zur Anwendung”, erklärt die Regionalabgeordnete in dem Pressekommuniqué. Betroffene Unternehmen können demnach bis zu 30 Prozent der Arbeitgeberabgaben für Arbeitnehmer zurückfordern, die sie in den ersten sechs Monaten abgeführt haben, während auf der anderen Seite Reinigung, Wiederaufbau und Anlaufen der Produktion finanziert werden mussten. Die Gewährung dieser Hilfe sei an verschiedeneBedingungen geknüpft.
Auch die Europäische Union habezu dieser Art von staatlichen Hilfen Regelungen erlassen, die es einzuhalten gelte. „Diese sehen unter anderem vor, dass die Hilfsmaßnahme innerhalb von drei Jahren nach dem Ereignis auf die Schiene gebracht sein muss. Außerdem sind die Beträge gedeckelt. Die Vereinbarung zwischen der Föderalregierung und der Wallonischen Regierung wurde am 8. Juli 2024 getroffen und damit innerhalb der vorgegebenen Frist“, erläutert Christine Mauel. Den Unternehmen bleibt nach Angaben des wallonischen Wirtschaftministers Pierre-Yves Jeholet (MR) Zeit bis zum 15. Mai, um ihre Anträge an „Wallonie Entreprendre“ zu richten. (red/sc)
Genauere Informationen gibt es auf www.1890.be.

Kommentare
Hallo,
das Abstimmungsverhalten, zu dem offensichtlich falsche Angaben gemacht wurden, ist aus dem Artikel entfernt worden.
Liebe Grüße, Christian Schmitz, GrenzEcho-Chefredakteur
Werte Kollegin Mauel,
Sowohl im Ausschuss, als anschließend in der Plenarsitzung des wallonischen Parlaments habe ich in meinen drei Redebeiträgen das Abkommen zu diesen Beihilfen ausdrücklich unterstützt und die ECOLO-Fraktion hat aus Überzeugung dafür gestimmt. Sie waren anwesend. Sie konnten es vor dem Versand Ihrer Pressemitteilung sogar im schriftlichen Bericht nachlesen.
In Ihrer Pressemitteilung schreiben Sie aber das Gegenteil.
In einer Pressemitteilung, auch in der Politik, sollte man schon bei den Fakten bleiben. Das haben Sie nicht getan. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter. Die von Ihnen geschaffenen falschen Fakten haben Sie dann sofort genutzt, um einen politischen Mitbewerber zu verleumden. Dazu noch bei einem so sensiblen Thema wie die Beihilfen für flutgeschädigte Unternehmen. Ich weiss nicht, ob man dies absichtlichen Rufmord nennen darf, aber es kommt dem ziemlich nahe.
Ich kann daher nur schwer an ein Versehen glauben. Ich verlange von Ihnen die Rücknahme dieser Ausssagen und eine öffentliche Entschuldigung.
Freddy MOCKEL, ECOLO-Abgeordneter im wallonischen Parlament
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