Blitzer-Irrtum in Saint-Hubert: Antwerpenerin soll für fremden Verkehrsverstoß zahlen

<p>Eine Antwerpenerin muss sich wegen einerfehlerhafter Geschwindigkeitsmessung vor Gericht verantworten.</p>
Eine Antwerpenerin muss sich wegen einerfehlerhafter Geschwindigkeitsmessung vor Gericht verantworten. | Foto: belga

Die Geschichte begann am 8. Juni 2023, als Katleen Van Beveren eine Geldbuße von 22 Euro wegen eines Geschwindigkeitsüberschreitungsdelikts erhielt. Laut dem Bescheid soll sie am 27. Mai auf der N89 in Saint-Hubert mit 87 km/h in einer 50er-Zone geblitzt worden sein. Für Katleen, die sich an diesem Tag gar nicht in den Ardennen befand, war die Verwunderung groß. Am 15. Juni reichte sie einen Einspruch ein.

Nach einer Überprüfung stellte die Verkehrspolizei fest, dass es sich um eine Verwechslung der Kennzeichen handelte: Zwei Buchstaben auf dem Nummernschild wurden vertauscht, sodass Katleen fälschlicherweise der Verstoß eines anderen Fahrers angelastet wurde.

Eigentlich hätte der Fall hier enden können – mit einer Entschuldigung der nationalen Verkehrssicherheitsbehörde. Doch stattdessen lief das automatisierte Verfahren weiter. Im Oktober erhielt Katleen eine Zahlungsaufforderung über 330 Euro. Da sie davon ausging, dass dies nur ein automatischer Mahnbrief war, ignorierte sie das Schreiben. Erst im Januar 2024, nachdem der Betrag von einer Steuerrückerstattung abgezogen worden war, legte sie erneut Einspruch ein.

Das Verfahren nahm daraufhin eine Wendung, die für Katleen Van Beveren kaum nachvollziehbar ist. Ende Dezember hatte die Staatsanwaltschaft ihren ursprünglichen Einspruch vom Juni abgelehnt, und nun argumentierte sie, dass der Januar-Einspruch zu spät eingereicht worden sei. „Während das Gericht fünf Monate gebraucht hat, um ihren ersten Einspruch zu beantworten“, kritisierte ihr Anwalt vor Gericht.

Das Polizeigericht in Neufchâteau entschied, dass Katleen die 330 Euro zahlen müsse – nicht, weil sie zu schnell gefahren sei, sondern weil sie die Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen angefochten habe. „Ein Urteil, das die Frustration meiner Mandantin weiter steigert“, so ihr Anwalt.

Im Berufungsverfahren fordert Katleen Van Beverens Anwalt, dass ihr Einspruch aus dem Januar als zulässig erklärt wird. Auch die Staatsanwaltschaft räumte ein, dass ein Fehler bei der Bearbeitung des Falls vorlag. Dennoch blieb sie bei ihrer Auffassung, dass der Einspruch zu spät eingereicht worden sei.

„Sollte das Urteil bestätigt werden, werde ich beim nationalen Verkehrssicherheitsbüro einen Antrag auf Annullierung des Zahlungsbefehls stellen“, erklärte die zuständige Staatsanwältin gegenüber „La Meuse“. Damit signalisiert sie die Bereitschaft, Katleen Van Beveren trotz des bürokratischen Fehlers zu unterstützen. Das abschließende Urteil wird für den 4. Februar 2025 erwartet. (calü)

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