Eupener Strafgericht: Fehlende Wahlhelfer müssen zahlen

<p>Ein Blick von der Paveestraße auf das Eupener Justizgebäude</p>
Ein Blick von der Paveestraße auf das Eupener Justizgebäude | Foto: GE-Archiv

Anders als mehrere andere Personen, die ebenfalls nicht im Wahlbüro erschienen, hatte dieses Quartett die Zahlung eines Vergleichs in Höhe von 250 Euro zwecks Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung abgelehnt.

Jetzt weiterlesen – und noch viele weitere Artikel…
Mit dem Basic-Abo haben Sie Zugang zu allen Artikeln bereits ab 9 € pro Monat!
Jetzt abonnieren
Bereits abonniert?

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment