Das Nutzungsverbot gilt neben Handys auch für andere elektronische Kommunikationsgeräte, etwa Smartwatches. Die praktische Umsetzung erfolgt nach Ermessen der jeweiligen Schulen. Gelten soll das Verbot während der Unterrichts- und Pausenzeit auf dem gesamten Gelände der jeweiligen Bildungseinrichtung. Zur Information und Sensibilisierung werde bis Ende des Jahres ein ministerielles Schreiben verfasst, erklärte Jérôme Franssen.
Das Nutzungsverbot sei das Resultat eines Abstimmungsprozesses mit allen Schulnetzen, hieß es weiter. In den vergangenen Wochen sei es gemeinsam mit der DG-Regierung erarbeitet worden.
Später mehr zum Thema

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren