Helfen soll dabei ein einheitlicher Fragebogen, den ab April alle Arbeitnehmer beantworten müssen, die zwei Monate und länger krankgeschrieben sind. Auf Grundlage der Antworten soll anschließend die bestmögliche Unterstützung für den jeweiligen Patienten entwickelt werden.
Zugegeben, die Idee mit dem Fragebogen ist nicht neu. Denn bislang war es so, dass langzeiterkrankte Angestellte einen Fragenkatalog von der für sie zuständigen Krankenkasse ausfüllen mussten. Nach Auswertung der Antworten ist die Versicherungsgesellschaft in der Lage, darüber zu urteilen, ob und wann der Patient wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann – so zumindest die Theorie. Das Problem: Die Fragebögen waren bislang von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich – und damit auch die Urteile. Und hier kommt der neue Fragebogen ins Spiel, der zuverlässigere und einheitlichere Ergebnisse liefern soll, die wiederum wichtig sind, um einen optimalen Reintegrationsplan für die Patienten zu erstellen. Unterm Strich soll durch die Vereinheitlichung die Zahl der Langzeitkranken minimiert werden.
Der neue Fragebogen wurde in Zusammenarbeit mit der Katholischen Universität Löwen (KU Leuven), der Universität Lüttich (ULg), dem Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (Likiv/Inami) sowie den Krankenkassen des Landes erstellt. Der Katalog umfasst insgesamt 15 Fragen, die sich unter anderem mit der Gesundheit und beruflichen Vergangenheit des Patienten sowie mit der aktuellen Arbeitssituation und der geplanten Behandlung beschäftigen. Darüber hinaus hat der Patient nun auch die Möglichkeit, seine eigene Einschätzung auf eine Rückkehr an den Arbeitsplatz abzugeben. (belga/calü)

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