Der Betrag wird auf Basis des Sozialenergietarifs berechnet und kann dementsprechend von Quartal zu Quartal variieren. Betroffene Haushalte hatten bislang keinen Anspruch auf den Sozialtarif, erhalten aber nun eine alternative Entlastung. Die Prämie kann seit dem 2. September beantragt werden. Um die Prämie zu beantragen, müssen sowohl der Vermieter/Verwalter als auch der Mieter aktiv werden. Der Vermieter/Verwalter registriert die gemeinschaftliche Zähleranlage auf einer speziellen Online-Plattform (primetarifsocialinstallationcollective.economie.fgov.be). Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Vermieter einen Code, den er an seinen Mieter weiterleitet. Mit diesem Code kann der Mieter dann den Antrag auf derselben Plattform einreichen. Es gibt außerdem die Möglichkeit, den Antrag per E-Mail (soctar.ener.prm@economie.fgov.be) oder per Einschreiben (SPF Economie, Rue du progrès 50 à 1210 Saint-Josse) zu stellen. Die Anträge verlängern sich automatisch, sodass keine wiederholten Einreichungen notwendig sind. Detaillierte Informationen zu diesem neuen Verfahren gibt es auf der Webseite des föderalen Wirtschaftsministeriums (FÖD Wirtschaft) unter economie.fgov.be. (red/sc)

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