Vor Ort stellen die Beamten fest, dass die beiden vorderen Fensterscheiben zwar einen Spalt weit offenstehen, der Hund aber unter den noch hohen Temperaturen zu leiden scheint. Trinkwasser hat er nicht zur Verfügung. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wird das Fenster der Beifahrertüre eingeschlagen und der Hund befreit. Der mittlerweile eingetroffene Eigentümer zeigt sich uneinsichtig und beschwert sich über die Polizeimaßnahme. Ihm wird die Gesetzeslage erklärt und ein Protokoll in Sachen Tierschutz erstellt. (red/ag)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren