Arbeitsstrafe für 33-Jährigen wegen Suchtvergehen

<p>Der Strafaufschub für einen 33 Jahre alten Mann aus der Gemeinde Bütgenbach ist unter anderem an eine Drogentherapie geknüpft.</p>
Der Strafaufschub für einen 33 Jahre alten Mann aus der Gemeinde Bütgenbach ist unter anderem an eine Drogentherapie geknüpft. | Illustrationsfoto: dpa

Mit ihrem Urteil blieb die Richterin leicht unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft, da sie einen Teil der geforderten Geldstrafe (9.200 Euro) zur Bewährung aussetzte.

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