Bendrer, der während des Prozesses stets seine Unschuld beteuert hatte, hatte zwei Wochen Zeit, um Kassationsklage einzureichen. Vor dem Obersten Gericht kann nur ein Formfehler geltend gemacht werden.
Der Hauptangeklagte Mehdi Nemmouche wurde als Täter des Anschlags für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Er legt keine Berufung ein. (belga)
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