Gut zu wissen: Er ist eingeläutet und in vollem Gange, der aufgezwungene systematische Austausch der alten, nennen wir sie mal mechanischen Stromzähler, die lediglich vor- oder rückwärts liefen und nur ein einziges Mal nach Ablauf eines Einjahreszyklus abgelesen wurden, durch sogenannte „intelligente“ (es sei die Frage erlaubt, was eigentlich Intelligenz ist) Zähler, bei denen die „Intelligenz“ sich vorwiegend darauf beschränkt, dass sie bei aktivierter Datenübertragung permanent und in Echtzeit alle Daten zu Funktion, Status (Verbrauch und Produktion) an den Stromkonzern liefern und diesem jederzeit bei „Bedarf“ einen Zugriff auf das System ermöglicht.
Die viel gepriesenen Funktionen stehen auch so schon über den Gleichrichter der Fotovoltaikanlage zur Verfügung oder gegebenenfalls optional mittels einer mit einem kleinen Unkostenbeitrag berechneten Funktion.
In dem Informationsschreiben, das jedem Kunden vor der Intervention zukommt, wird das neue System ausschließlich mit eventuellen Vorzügen angepriesen. Weder werden auf eventuelle Nachteile zu Lasten des Kunden, noch über die Tatsache hingewiesen, dass Kunden, die eine Fotovoltaikanlage vor dem 31.12.2023 in Betrieb genommen haben laut Gesetz vom 05.10.2022 Art. 46 – 6° – Paragraph 3 (kann im Internet nachgesehen werden) das Recht haben, die Aktivierung dieser Datenübertragung an den Stromlieferanten bis zum 31.12.2029 zu verweigern.
Hierzu muss man wissen, dass eingespeister Strom nicht vom Stromanbieter zu dem Tarif vergünstigt wie der verbrauchte berechnet wird, und es Gefälle und erhebliche Schwankungen gibt (Sommer/Winter, sowie Tag/Nacht). Ohne zu wissen, wie weit man aktuell damit ist, besteht in Belgien seit Monaten das Projekt, die Strompreise während bestimmter Tageszeiten massiv zu erhöhen.
Es lohnt sich nach ausgiebiger Information abzuwägen, was für einen jeden als Verbraucher und Kunde von Vorteil oder Nachteil ist, sich seiner Rechte bewusst zu sein und die Einhaltung dieser auch bei Bedarf vehement und ausnahmslos einzufordern.
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