Journalisten kontra freie Meinungsäußerung

Gleich vorweg, ich habe weder mit der Liste 24.dg noch mit der Liste Huppertz+Co etwas am Hut. Was mir unangenehm aufstößt, ist die Tatsache, dass hier das Gleichheitsprinzip, die Meinungsfreiheit und die Meinungsvielfalt durch Journalisten, bewusst und mit Absicht, mit Füßen getreten wird! Für mich ist es nicht in Ordnung, dass von der Politik (DG) unterstützte Medien wie der BRF und die Tageszeitung GrenzEcho darüber entscheiden, wer an politischen Podiumsdiskussionen teilnehmen darf und wer nicht. Jede konforme PDG-Liste, welche zur Wahl zugelassen wurde, hat nach meinem Demokratieverständnis im Vorfeld der Wahlen Anspruch auf die gleiche Behandlung. Ob eine Liste vollständig ist oder nicht, darf keine Rolle spielen. Einzig und allein der Wähler wird am Wahltag darüber entscheiden, welchen Rückhalt jede Liste in der Bevölkerung letztendlich hat. Besagte Journalisten erdreisten sich hingegen, mit ihrer Entscheidung, zwei Listen von der Podiumsdiskussion auszuschließen, dem Votum des Wählers vorzugreifen. Die selektive Ausschließung der Listen basiert demnach einzig und allein auf willkürlichem Verhalten von BRF- und GE-Journalisten! Gespannt darf man sein, ob und in welcher Form sich die sechs anderen vom BRF und GrenzEcho bevorzugten Spitzenkandidaten der anderen Listen anlässlich besagter Podiumsdiskussion zu diesem Umstand äußern. Die von den Journalisten an den Tag gelegte Vorgehensweise dürfte eigentlich keinem Politiker, egal welcher Farbe, gleichgültig sein.

Kommentare

  • Und was machen Sie den wenn bei den nächsten Wahlen 99 Einzelpersonen antreten ?

  • Sehr geehrte Frau Schmitz,
    ich würde es begrüssen! Sie etwa nicht?
    Ich denke, die Journalisten hätten da schon eher ein Problem. Müssten sie doch aus den 99 deren 6 auswählen, die letztendlich auf das Podium Platz nehmen dürften

  • Wenn sie doch scheinbar nicht "bedeutungslos" sind, warum werfen Schmitz und Huppertz dann direkt das Handtuch, wenn 'das Format' nicht passt, anstatt die Gelegenheit, Plattform und Öffentlichkeit, die ihnen geboten wird, zu nutzen, um ihre Ideen an den Mann und die Frau zu bringen?
    Liegt es vielleicht daran, dass die beiden Kandidaten inhaltlich so wenig zu bieten haben, dass ihnen nur noch die vermeintlich schlechte Form bleibt, um 'punkten' zu können?

  • Nun ja, sicher hätte man statt der 6 SpitzenkandidatInnen der vollständigen Listen, auf denen sich insgesamt 150 Kandidaten versammeln, auch 1 weiteren Einzelkandidaten und die Spitzenkandidatin einer 8 Personen umfassenden Liste auf dem Podium platzieren können.

    Aber wie Frau Schmitz schon anmerkte, was, wenn weitere Einzelkämpfer, die keine politische Heimat finden, sich zur Wahl stellen? Alle gleichberechtigt auf dem Podium?
    In anderen Ländern und von anderen Medienanstalten wird dies übrigens ähnlich gehandhabt, wie von GE und BRF.

    Dass GE und BRF gute Argumente vorgebracht haben, warum sie… auch aus demokratischer Sicht, davon Abstand genommen haben, muss Herr Fink nicht zur Kenntnis nehmen.
    Nachdem ein Einzelkandidat im Vorfeld bereits erklärt hatte, er habe keine… Zeit gehabt, die zum Einreichen der Liste (und zur demokratischen Legitimierung) notwendigen Unterschriften von Wählern zu sammeln (und wohl auch keine Zeit, andere KandidatInnen für seine Liste zu gewinnen) ist der Hinweis auf den Rückhalt solcher Listen in der Bevölkerung legitim.

    Es hat weder mit Beschneiden der Meinungsfreiheit noch Einschränkung der Meinungsvielfalt zu tun, wenn Einzelkandidaten oder unvollständige Listen von… der Seitenlinie aus in die Diskussion eingebunden werden. Hätten sie ein gefestigtes demokratisches Gerüst, hätten sie diese Entscheidung verstanden und akzeptiert und die Chance genutzt, ihr Anliegen - das sie bereits lang und breit und mehrfach in BRF und GE darlegen konnten - auch aus der 1. Reihe unters Volk zu bringen. Stattdessen ziehen sie sich in ihre Schmollecke zurück und pflegen (erneut) ihre Opferrolle.

    Wenn diese KandidatInnen dieses Angebot aus welchem Grund auch immer ablehnen, verdeutlichen Sie letztlich nur was Sie motiviert und veranlasst hat, sich zur Wahl zu stellen: gekränkte Eitelkeit und die Unfähigkeit zum Kompromiss. Beides in der Politik nicht wirklich gute Voraussetzungen für eine dem Gemeinwohl zuträgliche politische Arbeit.

  • Falsch, Herr Fink. Sie torpedieren ja Ihre eigene Argumentation.

    Wenn es das Kriterium von GE und BRF war, nur die SpitzenkandidatInnen vollständiger (!) Listen für das Podium zu berücksichtigen, macht es für das Podium keinen Unterschied, ob 2 oder 99 weitere Einzelkandidaten sich zusätzlich zur Wahl stellen.

    Die Wahl von GE und BRF wäre dann jedoch rein organisatorisch noch einfacher gewesen, nämlich gar keinen EinzelkandidatInnen einzuladen. Logisch, oder?

    Fazit: GE und BRF haben demokratisch und organisatorisch korrekt entschieden!

    Und… wer nicht will, der hat schon.

  • Bislang haben BRF und GE nur aus der Defensive argumentiert, sprich Argumente angeführt, womit sie ihr Recht untermauerten, tun zu dürfen, was sie getan haben. Diese Argumente beschränkten sich auf ihre Vermutung, dass die Unvollständigkeit einer Liste mit einer geringeren Relevanz für den Wähler einhergehen würde, und dass andere Medienanstalten das auch so machen würden. Aber das Recht haben, etwas zu tun, ist eben noch keine Motivation, etwas zu tun. Ich gehe schließlich auch nicht deswegen in den Wald spazieren, weil ich das darf, sondern weil ich daraus einen Nutzen, wie Wohlbefinden, ziehe. Die wichtigere Frage lautet also nicht, durften BRF und GE das tun, sondern welchen Nutzen für wen auch immer glauben sie aus dieser Entscheidung zu ziehen. Und diese Frage sollten die beiden Moderatoren vielleicht am Mittwochabend dem Wähler im Triangel beantworten.

    Sehr geehrte Frau Nancy Schmitz,

    Ihre Frage ist durchaus berechtigt, aber nicht dringend in Anbetracht der Auflagen zur Hinterlegung einer Liste. Eine andere Frage ist sowohl berechtigt als auch dringend: Wie gehen BRF und GE vor, wenn keine oder nur eine vollständige Liste antritt, aber gleichzeitig mehrere unvollständige Listen sich dem Wählervotum stellen, siehe Gemeinderatswahlen in der DG?

  • Sehr geehrter Herr Chefredakteur,
    Sehr geehrter Herr Schmitz,
    vielen Dank für ihren positiven Kommentar zu dieser Thematik. Sie greifen genau die Thematik auf, die sich spätestens bei den Gemeinderatswahlen erneut stellen wird.
    Daher mein Vorschlag, laden sie ALLE Listen, die konform eingereicht und zur Wahl zugelassen wurden ,zur Podiumsdiskussionvom kommenden Mittwoch ein,... und alles ist gut.

  • Ein kleiner Sender, Radio Sunshine, hat alle 8 Listen der DG eingeladen und alle Parteien waren vertreten.

  • BRF und Grenzecho machen den Rückhalt einer Liste in der Bevölkerung an der Anzahl Kandidaten fest. Aber gilt das auch noch, wenn es offenkundige materielle Abhängigkeiten zwischen Spitzenkandidaten und anderen Kandidaten der Liste gibt, wie zwischen Ministerpräsident und seinen Kabinettsmitarbeitern, oder zwischen Bildungsministerin und Lehrern? Ist dann die Kandidatur wirklich nur der Unterstützung der Vision der betreffenden Liste geschuldet, wie BRF und GE wohl vermuten? Oder spielen vielleicht materielle Erwägungen bei der Zusage zur Kandidatur auch eine Rolle?

    Man stelle sich vor, ein mittelständischer Unternehmer ”überzeugt" 24 Mitarbeiter zur Kandidatur auf seiner Liste. Dürfte er dann bei der BRF/GE-Debatte auf dem Podium Platz nehmen?

  • Wenn das Pferd tot ist, sollte man absteigen…

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