DG erweitert DuO-Programm: Förderung nun für mehr Berufsbilder möglich

<p>Auch angehende Hebammen können in Zukunft von der Ausweitung der Ausbildungsförderung profitieren.</p>
Auch angehende Hebammen können in Zukunft von der Ausweitung der Ausbildungsförderung profitieren. | Illustration: picture alliance/dpa

Im Rahmen des Maßnahmendekrets, das am Mittwoch im Parlament der DG verabschiedet wurde, werden nun zusätzlich die Ausbildungen zum Krankenpfleger für allgemeine Pflege, zur Hebamme und zum Apotheker einbezogen, sofern diese Studiengänge auf der von der Regierung festgelegten Liste der Mangelberufe stehen und EU-weit anerkannte Abschlüsse umfassen. Bereits im Frühjahr 2023 seien Medizin- und Zahnmedizinstudierende in das Programm aufgenommen worden, wobei 21 Medizinstudenten und fünf Zahnmedizinstudenten finanzielle Unterstützung erhielten, heißt es in einer Mitteilung aus dem Kabinett. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Antragsteller mindestens seit sechs Monaten in der DG wohnen. Die Förderung wird nicht automatisch verlängert und neue Anträge können ab dem 1. Juli 2024 gestellt werden, sofern die Kriterien erfüllt sind. Die finanzielle Unterstützung beträgt 350 Euro netto pro Monat während der Ausbildung oder des Studiums. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, sofern der Geförderte nach erfolgreichem Abschluss mindestens fünf Jahre lang halbzeitig in der DG arbeitet. (red/kupo)


Alle Informationen zur DuO-Ausbildungsförderung gibt es auf der Webseite www.ostbelgienbildung.be/duo.

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