Elternbeiträge in der Kinderbetreuung und Rolle selbstständiger Strukturen

Der Betreuungsbedarf jedes Kleinkindes ist völlig individuell und liegt im Ermessen der Eltern. Deshalb hat die Regierung in dieser Legislatur auch Maßnahmen zur Stärkung der selbstständigen Tagesmütter ergriffen.

Die selbstständigen Tagesmütter sind wie der Name sagt selbstständig. Sie leiten somit ihr eigenes kleines Unternehmen. Trotzdem wurden im Haushalt der DG 2024 ca. 500.000 Euro an Finanzmitteln vorgesehen für Zuschüsse an selbstständige Tagesmütter. Nicht umsonst wurde seit Einführung dieses Zuschusses 2021 ein nennenswerter Zuwachs an Betreuungsplätzen bei den Selbstständigen festgestellt.

Darüber hinaus können sie eine Erstausrüstungs- und Ausrüstungszuschuss in Anspruch nehmen und erhalten eine pauschale Unkostenentschädigung für Weiterbildungen sowie eine kostenlose Beratung und Begleitung durch das Zentrum für Kinderbetreuung.

Damit sich Eltern nicht aus Kostengründen gegen die Betreuung bei einer selbstständigen Tagesmutter entscheiden, erhalten seitdem die einkommensschwächeren Familien mit bis zu 40.000 Euro Haushaltseinkommen bei selbständigen Tagesmüttern eine finanzielle Unterstützung der Regierung. In diesem sozial gerechten System, zahlen also keineswegs alle Eltern den gleichen monatlichen Betrag.

Die Selbstständigen regeln ihre Betreuungsverträge individuell u.a. in Bezug auf die Abwesenheitsregelung. Das ist ein wesentliches Merkmal ihrer Selbstständigkeit.

Es braucht vielfältige Betreuungsangebote und ausreichend Betreuungsplätze, damit die ostbelgischen Eltern die Wahl haben. Das ist unser Ziel und daran arbeiten wir.

Kommentare

  • Also die DG hat ”Maßnahmen zur Stärkung der selbständigen Tagesmütter ergriffen", aber welche Maßnahmen wurden zur Stärkung der ”eigenverantwortlichen” Eltern egriffen, die sich selber um ihre Kleinen kümmern wollen? Stichwort Elterngeld, das selbstverständlich die Eltern dann auch an eine privatfinanzierte Fremdbetreung oder sonst wen weiterreichen können.

    Des Weiteren bin ich sicherlich nicht der einzige Leser, der sich die konkrete Benennung des ”nennenswerten Zuwachses an Betreuungsplätzen bei den Selbständigen", der mit den 500.000 € (pro Jahr?) erzielt wurde, gewünscht hätte.

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