Der parlamentarische Sozial- und Arbeitsausschuss hat am Dienstag einen Gesetzentwurf mit neuen Bestimmungen für die Prostitution unter einem Arbeitsvertrag besprochen. In diesem Rahmen wird auch das Recht von Sexarbeitern gesetzlich verankert, einen Freier abzulehnen und einen sexuellen Akt zu unterbrechen, ohne dass der Arbeitgeber ihnen das vorwerfen und sie dafür bestrafen kann.
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