Sperrperiode begonnen: Wahlkampf in strengem Korsett

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Während der Sperrfrist sind bestimmte Formen der Wahlwerbung verboten. | Foto: Photo News

Die Sperrperiode ist der Zeitraum, in dem das Gesetz die Ausgaben der Parteien und Kandidaten für ihren Wahlkampf festlegt. So darf eine Partei für alle Wahlen, die am 9. Juni stattfinden, maximal eine Million Euro ausgeben.

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