Sperrperiode begonnen: Wahlkampf in strengem Korsett
Parteien
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Am 9. Juni werden die Abgeordnetenkammer, die Regionalparlamente und das Europaparlament neu gewählt. Am Freitag hat die viermonatige Sperrperiode begonnen, in der die Parteien und Kandidaten nur begrenzte Beträge für ihren Wahlkampf ausgeben dürfen. Gadgets und große Wahlplakate sind in dieser Zeit tabu.
Während der Sperrfrist sind bestimmte Formen der Wahlwerbung verboten.
| Foto: Photo News
Die Sperrperiode ist der Zeitraum, in dem das Gesetz die Ausgaben der Parteien und Kandidaten für ihren Wahlkampf festlegt. So darf eine Partei für alle Wahlen, die am 9. Juni stattfinden, maximal eine Million Euro ausgeben.
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