Mieter müssen in der DG keine „nachträgliche“ Indexierung fürchten

<p>Mieter müssen in der DG keine „nachträgliche“ Indexierung fürchten</p>
Illustrationsbild: Kira Hofmann/dpa

Zum Hintergrund: Die Energie- und Inflationskrise hatte die Menschen in den letzten anderthalb Jahren vor massive Probleme gestellt. Seitens des Föderalstaats und der verschiedenen Teilstaaten gab es in Belgien verschiedene Maßnahmen und Unterstützungsprogramme, um die Folgen dieser Krisen bei der Bevölkerung, den Vereinigungen und den Unternehmen abzufedern.

Aus Sicht der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde mit dem Programmdekret 2022 im Winter 2022/2023 eine sogenannte Mietindexierungsbremse eingeführt. Diese Maßnahme sah vor, dass Wohnungen mit einer schlechten Energiebilanz durch die Vermieter nicht mehr (oder nur zum Teil) indexiert werden durften. Wenn der Mietvertrag eine Wohnung mit einem PEB-Energieausweis „F“ oder „G“ oder gar ohne PEB-Ausweis betraf, war eine Indexierung der Miete nicht erlaubt. Bei Wohnungen mit einem PEB-Energieausweis „E“ war die Indexierung der Miete auf 50 % begrenzt.

„Diese Maßnahme hatte zum einen zum Ziel, die Mieter vor weiteren finanziellen Herausforderungen inmitten der Energiekrise zu schützen - und hier vor allem diejenigen, die in schlecht isolierten Wohnungen leben“, erklärt Antonios Antoniadis: „Denn für die Berechnung der Indexierung wird der Gesundheitsindex herangezogen. Und der hatte bekanntlich im Zuge der Ukrainekrise einen außergewöhnlichen Anstieg verzeichnet.“

Zum anderen hatte die Maßnahme den positiven Effekt, dass manche Vermieter energetische Verbesserungsmaßnahmen in ihren Mietobjekten durchgeführt haben. Aufgrund der aktuellen Lage mit einer Entspannung der Situation an den Energiemärkten hat die Regierung nun beschlossen, dass die Mietindexierungsbremse am 31. Dezember 2023 ausläuft. „Und damit die Vermieter den verlorenen Index nicht nachträglich einfordern können, haben wir entschieden, einen weiteren Schutzmechanismus für Mieter zu verabschieden“, wird der SP-Politiker zitiert.

Das Parlament der DG hat kürzlich diesem Vorschlag zugestimmt. In Form einer Korrekturformel wird die Berechnung der neuen indexierten Miete so angelegt, dass der Mietindex innerhalb der neun Gemeinden der DG erneut in Gänze ab dem 1. Januar 2024 greift und nicht rückwirkend für das Jahr 2023 für die Wohnungen mit einem Energielabel unter „D“. „Die Formel orientiert sich dabei an derjenigen, die auch die Wallonische Region beschlossen hat“, so der zuständige Minister abschließend in dem Schreiben. (red/calü)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment