Das Gericht Erster Instanz in Eupen ließ am Montagmorgen keinen Zweifel daran, dass nach seiner Ansicht ein Bauzeichner aus der Eifel jahrelang als Architekt gearbeitet hat. Damit habe er einen geschützten Beruf illegal ausgeübt, weil er für diesen nicht die verschiedenen Voraussetzungen erfüllte.
Für das Gericht ist erwiesen, dass der Bauzeichner über einen langen Zeitraum als Architekt tätig war, obschon er die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllte.
| xblickwinkel/McPhotox/ErwinxWodickax
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