Bauzeichner übte den Architektenberuf illegal aus

<p>Für das Gericht ist erwiesen, dass der Bauzeichner über einen langen Zeitraum als Architekt tätig war, obschon er die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllte.</p>
Für das Gericht ist erwiesen, dass der Bauzeichner über einen langen Zeitraum als Architekt tätig war, obschon er die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllte. | xblickwinkel/McPhotox/ErwinxWodickax
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