Seit dem 1. Juli 2017 ersetzt die Ostbelgien-Regelung das IZOM-Abkommen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Ziel dieser Regelung war und ist es, weiterhin die Behandlung bei Fachärzten und in Krankenhäusern in der deutschen Grenzregion in Anspruch nehmen zu können.
Das Uniklinikum Aachen verzeichnet einen Rückgang um 40 Prozent der ambulanten und 50 Prozent der stationären Behandlung, berichtete Minister Antoniadis. | dpa
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