Justiz: Von familiärer Begleitung bis zur Einweisung - Wie mit straffälligen Minderjährigen umgegangen wird
Von GrenzEcho
Lesedauer: 3 min
Das oberste Ziel des Rechtswesens ist es, Minderjährige zu beschützen. Falls man als Minderjähriger straffällig wird, wird man nicht so streng wie ein Erwachsener bestraft, bei dem man davon ausgeht, dass er reif genug ist, um zwischen Gut und Böse zu unterscheiden.
Oft sind familiäre Probleme der Auslöser, wenn Minderjährige gewalttätig werden. | Nico van Weersth
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