Londoner Konkursgericht erklärt Boris Becker für zahlungsunfähig

Boris Becker | afp

Die zuständige Richterin Christine Derrett erklärte nach einer kurzen Anhörung mit Beckers Anwälten, es gebe keine glaubhaften Beweise dafür, dass Becker „substanzielle Schulden“ demnächst bezahlen werde. Den Antrag der Anwälte auf einen 28-tägigen Aufschub lehnte Derrett ab. Britische Medien berichteten überstimmend aus dem Gerichtssaal.

Die Londoner Privatbankiers Arbuthnot Latham und Co. hatten sich demnach wegen einer angeblich seit 2015 ausstehenden Zahlung von Becker an das Gericht gewandt. Beckers Anwälte argumentierten laut englischen Medien, Becker werde durch den anstehenden Verkauf einer Immobilie auf Mallorca in rund einem Monat in der Lage sein, eventuelle Außenstände zu begleichen. Dennoch lehnte Derrett einen Aufschub ab.

Becker ließ am Mittwochabend über seinen deutschen Anwalt Christian Schertz mitteilen: „Mein Mandant war überrascht und enttäuscht, dass sich die gegnerische Bank in einem konkreten Zivilverfahren in Großbritannien entschieden hatte, Klage gegen ihn einzureichen. Das Verfahren betrifft ein Darlehen, das Herr Becker binnen eines Monats in voller Höhe zurückgezahlt hätte. Es ist enttäuschend, dass sein Antrag darauf, insofern den heutigen Gerichtstermin bis dahin zu verschieben, zurückgewiesen wurde mit der in den Medien verbreiteten Feststellung des Gerichts. Medienmeldungen, wonach unser Mandant ‚pleite‘ sei, entsprechen damit nicht der Wahrheit.“

Am Dienstagabend hatte sich Becker noch bei den Gerry Weber Open in Halle/Westfalen mit den Tennisprofis Roger Federer, Dominic Thiem und Philipp Kohlschreiber auf der „Players Party“ gezeigt. (sid)