Nach tödlicher Messerstecherei: Verteidigung ändert ihre Strategie
Berufung
Von Cynthia Lemaire
Lesedauer: 3 min
In dem Fall des verurteilten Messerstechers aus der Eifel plädiert dessen Anwalt nicht mehr auf Unzurechnungsfähigkeit. Er hofft jetzt, dass die Tat als vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge qualifiziert wird.
In einer Wohnung in diesem Mehrparteienhaus in Deidenberg kam im März 2015 ein Mann ums Leben. | GE-Archiv
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