DG-Bewerber nicht benachteiligt

Studenten an der RWTH Aachen verfolgen eine Vorlesung im Fach Maschinenbau. | Oliver Berg/dpa

Anders als in Belgien ist in Deutschland eine Vielzahl von Studiengängen zulassungsbeschränkt. Das heißt, die Anzahl von Studienplätzen ist begrenzt. Unterschieden wird zwischen bundesweit beschränkten Studiengängen wie Medizin, Tiermedizin oder Zahnmedizin – dabei werden die Plätze zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben – und örtlich zulassungsbeschränkten Fächern, über die die Hochschuleinrichtung selbst entscheidet.

Notenumrechnungerfolgt über die„bayerische Formel“.

Im Rahmen dieser zulassungsbeschränkten Studiengänge stößt man auf den „Numerus Clausus“ (NC). Der aus dem Lateinischen stammende Begriff bedeutet so viel wie „beschränkte Anzahl“: Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die vorhandenen Studienplätze, werden nur die Bewerber mit dem besten Abiturnotendurchschnitt zugelassen.

Da in Deutschland und Belgien unterschiedliche Benotungssysteme gelten, ist eine Umrechnung der belgischen Noten für die Studienbewerbung in Deutschland notwendig. Deutschlandweit wird für die Notenumrechnung die „bayerische Formel“ angewendet: Auf der Grundlage des Notendurchschnitts, der obersten zu vergebenden Note und der untersten Bestehensnote im Herkunftsland erfolgt die Umrechnung. Im Gegensatz zum vorherrschenden Eindruck werden Studienbewerber speziell aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft aber nicht benachteiligt. Ganz im Gegenteil, versichert Torsten Dickmeis, Leiter des RWTH-Studierendensekretariats in Aachen: „Die Umrechnung erfolgt über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn, die sich mit den Schulsystemen eines jeden einzelnen Landes beschäftigt.“

Die für die Berechnung wichtige Höchstnote für Interessenten aus der DG liegt bei 90 Prozent und nicht etwa bei 100 Prozent – dies komme den Schulabsolventen aus Ostbelgien zugute. Das bedeutet nämlich, dass eine Note von 90 Prozent (oder 9/10) als Maximalwert angesehen wird.

Wichtig auch: Bewerber aus einem EU- oder EWR-Land sind bei der Vergabe der zulassungsbeschränkten Studiengänge den deutschen Studienbewerbern gleichgestellt – im Gegensatz zu Bewerbern aus Drittstaaten.

„Als EU-Angehörige haben auch Belgier in der Regel die Gelegenheit, sich länger zu bewerben als Personen aus einem Nicht-EU-Land. Außerdem sind sie von Zugangstests, die manchmal erforderlich sind, befreit. Sie müssen nur die Dinge vorlegen, die auch Deutsche erbringen müssen. Beispielsweise ein Vorpraktikum“, sagt Dieter Janssen. Er ist Leiter der Abteilung Zugang und Soziales im International Office der RWTH Aachen, die sich um internationale Studieninteressierte, Studierende und Promovierende von der Erstanfrage bis zur Einschreibung kümmert.

Eine Ausnahme gilt jedoch für belgische Schulabsolventen mit französischsprachigen oder internationalen Zeugnissen. Die Verpflichtung einer Eingangsprüfung an belgischen Hochschulen bei einem Ingenieurstudium wurde für sie auch auf Deutschland übertragen, um gleiche Bedingungen zu ermöglichen. Schulabsolventen mit französisch- oder niederländischsprachigen Zeugnissen müssen außerdem ausreichende Deutsch-Kenntnisse bei der Einschreibung vorweisen können.

Zertifikate können auch an der RWTH selbst erworben werden: „Das Sprachenzentrum der RWTH bietet die DSH-Prüfung an. Da würde ich empfehlen, sich rechtzeitig über die Bewerbungsfristen für den Test zu informieren, denn die Prüfungen sind enorm schnell ausgebucht“, erklärt Dieter Janssen. Es gebe aber auch andere Stellen wie das Goethe-Institut. „Die Deutschkenntnisse sollten nicht unterschätzt werden“, ergänzt Torsten Dickmeis: „Das ist ein ganz wichtiger Punkt für Studieninteressierte, die nicht aus der DG kommen. Auch wenn man Deutsch einigermaßen versteht, sollte den Studienbewerbern klar sein, dass man im Rahmen des Studiums wissenschaftliche Texte schreiben, lesen und verstehen muss. Die Sprache ist für das Studium elementar.“

Wesentlich einfacher sieht das Einschreibungsverfahren bei nicht-zulassungsbeschränkten Studiengängen an deutschen Hochschulen aus. Dann ist das Prinzip einfach: „Wenn belgische Staatsbürger eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können, haben sie den Studienplatz“, sagt Dieter Janssen. Dennoch sollte man sich Tipps im Vorfeld einholen. Am einfachsten geht das bei der Zentralen Studienberatung und gezielter bei Fachstudienberatern.