Auch Wiederholungstäter können nach einem Drittel der Haftstrafe Bewährung beantragen
Justiz
Von GrenzEcho
Lesedauer: 1 min
Wiederholungstäter, die bislang erst nach zwei Dritteln ihrer Haftstrafe vor dem Strafvollstreckungsgericht erscheinen durften, können fortan schon nach einem Drittel eine vorzeitige Haftentlassung unter Auflagen beantragen. Das schreibt „Het Laatste Nieuws“.
Es ist nicht so, dass sich die Gefängnistüren automatisch öffnen, nachdem ein Drittel der Haftstrafe verbüßt wurde. | dpa
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