Hintergrundinfos zum Beschwerdewesen

Hintergrund ist, dass der Ombudsdienst eine Anlaufstelle zweiter Instanz ist. Das bedeutet, dass die Anfragenden zunächst Schritte gegenüber der Behörde oder Einrichtung unternehmen müssen, um eine Lösung für ihre Anfrage oder Beschwerde zu finden. Der Ombudsdienst ist dabei nicht nur ansprechbar für Anfragen beziehungsweise Beschwerden betreffend die Verwaltungsbehörden der DG, sondern nach einer entsprechenden Reform seit dem vergangenen Jahr auch gegenüber den lokalen Behörden (Gemeinden und ÖSHZ) sowie den Einrichtungen, die per Dekret oder durch ausdrücklichen Auftrag der Regierung Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen und dafür von der DG mitfinanziert werden. Der Ausschuss möchte sich aktuell einen Überblick verschaffen, ob und inwieweit die Verwaltungen und Einrichtungen über ein Beschwerdemanagement der ersten Linie verfügen. In diesem Rahmen wird der Ausschuss am Montag (16.Oktober), um 17 Uhr eine öffentliche Anhörung im Plenarsaal des Parlaments organisieren, bei der die amtierende Ombudsfrau Marlene Hardt ihr Aufgabenspektrum in Erinnerung rufen und den Nutzen einer ersten Beschwerdelinie aus ihrer Sicht verdeutlichen wird. Darüber hinaus wird die Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien ihr Beschwerdemanagement vorstellen. Die Sitzung wird im Livestream des DG-Parlamentes übertragen. (red)