Opfer eines Messerstechers vor Gericht: „Der Täter soll nicht ins Gefängnis“
Verfahren
Von Cynthia Lemaire
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War es eine fahrlässige oder eine vorsätzliche Körperverletzung oder sogar eine versuchte Tötung? Die Vorfälle vom 18. Januar 2017, als es in einem Snack in der Eupener Unterstadt zu einer Messerstecherei kam, beschäftigten am Montag das Eupener Strafgericht.
Die Messerstecherei am 18. Januar 2017 in der Fritüre im Eupener Schilsweg hatte ein Großaufgebot von Polizei und Krankenwagen zur Folge. Zwei Männer waren verletzt worden. | GE-Archiv