Landwirte sollen Schäden melden

Die lokale Kommission für die Feststellung von Kulturschäden ruft Landwirte dazu auf, Schäden im Dauergrünland oder Grasanbau, die durch das trockene Frühjahr entstanden sind, bis Ende August bei der Stadtverwaltung (Immobiliendienst) zu melden. Dort ist zu diesem Zweck ein Vordruck erhältlich. Im Oktober wird die Kommission den definitiven Ertragsverlust bestimmen.