Bei Eifeler Vereinsvertretern gab es keine betrügerische Absicht
Justiz
Von Heinz Gensterblum
Lesedauer: 3 min
Für die drei Verantwortlichen eines Eifeler Dorfvereins endete das Verfahren vor dem Eupener Strafgericht am Montag mit einer Aussetzung der Urteilsverkündung für die Dauer von drei Jahren. Sie hatten sich an zwei Verhandlungstagen wegen Unterschlagung, Fälschung und Sozialbetrug verantworten müssen.
Neun Personen beschäftigte der Verein zum Betrieb seiner Gaststätte schwarz. Hierfür wird er nun kräftig zur Kasse gebeten.Illustrationsfoto: dpa | 4
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