Deutschsprachige Gemeinschaft leitet Arbeitsgruppe Prävention des „Plan R“

Radikalisierung ist komplex: Sie lässt sich keinem homogenen sozialen Umfeld zuordnen und ist nicht etwa ausschließlich ein Problem von Nicht-Belgiern oder Nicht-Europäern. Faktoren, die zu gewaltsamer Radikalisierung führen können, sind ebenso vielfältig. Mit Blick auf die möglichst effiziente und erfolgreiche Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus ist die enge und intensive Kooperation aller relevanten Dienste und Akteure unbedingt notwendig. Vor diesem Hintergrund wurde am 7. Juni 2016 mit der „Note-cadre de Sécurité intégrale“ (NCSI) ein erster wichtiger Grundstein für eine strukturierte interföderale Sicherheits- und Präventionspolitik in Belgien gelegt. Alle betroffenen Dienste haben sich dazu verpflichtet, aktiv zur Wahrung der Sicherheit der Zivilgesellschaft beizutragen. Im besonderen Bereich der Radikalismusprävention nehmen nunmehr die Vertreter aller Gliedstaaten an der nationalen Taskforce „Plan R“ teil, die ursprünglich vor allem Polizei-, Sicherheits- und Geheimdienstvertreter versammelte. Darüber hinaus wurde Anfang 2018 eine neue interföderale Arbeitsgruppe „Prävention“ eingesetzt, die sich spezifisch mit Aktionsschwerpunkten der gliedstaatlichen Zuständigkeitsbereiche auseinandersetzt. Dies betrifft z.B. die Bereiche Bildung, Familie, Soziales, Jugend und Justizhäuser. „Die meisten Gliedstaaten sind nicht direkt für Sicherheit zuständig. Dennoch spielen sie gerade in der frühzeitigen Prävention eine vordergründige Rolle. Die Gliedstaaten sind z.B. für die Sensibilisierung in Schulen, für die Begleitung von möglicherweise gefährdeten Kindern und Jugendlichen oder die Spezialisierung von Fachkräften des psychosozialen Sektors zuständig“, sagt DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG).

In Ostbelgien sei vor diesem Hintergrund eine spezifische „Wegweiser“-Anlaufstelle eröffnet worden, die Fragen in Bezug auf Radikalismusprävention beantwortet, wie es in einer Mitteilung der Regierung heißt. Die Anlaufstelle stehe jedem betroffenen oder interessierten Bürger offen und sei rund um die Uhr erreichbar. Die Arbeitsgruppe Prävention des „Plan R“ geht auf diese Themenfelder ein: Behandelt werden Herangehensweisen bei regions- und gemeinschaftsübergreifenden Herausforderungen (z.B. Rückkehrer aus Krisengebieten oder Minderjährige), die Formulierung von Empfehlungen über Maßnahmen und Projekte, die gliedstaatliche Zuständigkeiten betreffen oder Austausche über lokale Präventionsprojekte.

Verantwortlich für die Arbeitsgruppe sind in jährlichem Turnus die Gliedstaaten selbst. Erste Vorsitzende ist 2018 die Deutschsprachige Gemeinschaft, vertreten durch den Regierungskoordinator für die Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus. Gefolgt wird der Vorsitz ab 2019 von der Region Brüssel-Hauptstadt, Flandern und den wallonischen Landesteilen. „Der integrierte belgische Sicherheitsplan ‚Note-cadre de Sécurité intégrale‘ hat die Gliedstaaten und die Föderalregierung im Sicherheits- und Präventionsbereich näher zusammenrücken lassen“, betont Paasch. (red)