Reform der Lokalen Beschäftigungsagenturen in Kraft getreten

Seit Ende August ist die Zahl der Arbeitslosen in Ostbelgien um fast 17 Prozent gesunken. | David Hagemann



Darauf hat das Kabinett von Beschäftigungsministerin Isabelle Weykmans (PFF) hingewiesen. Zwei Ziele verfolgten die Lokalen Beschäftigungsagenturen: einerseits Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen und andererseits das Angebot von sozialen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten, für die es im regulären Wirtschaftszyklus kein Angebot gibt.

Langzeitarbeitslose oder Sozialhilfeempfänger können gelegentliche Arbeiten ausführen und dafür mit „LBA-Schecks“ bezahlt werden.

Arbeitslose könnten so stundenweise bei gemeinnützigen Einrichtungen oder Privatpersonen arbeiten, beispielsweise als Mittagsaufsicht in Schulen oder als Unterstützung für Senioren. Durchschnittlich rund 110 Personen erhielten in Ostbelgien pro Jahr zeitweise Arbeit durch das LBA-System.

„Eine starke Wirtschaft bildet das Fundament für Wachstum und die Verbesserung der Lebensqualität. Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu geben, mehr noch, sie wieder ins Arbeitsleben zu integrieren, ist ein weiterer Schlüsselfaktor, den es gilt, beizubehalten“, wird Beschäftigungsministerin Isabelle Weykmans in der Pressemitteilung zitiert. Mit der Übertragung der Zuständigkeit für das LBA-System im Zuge der sechsten Staatsreform habe sich die Möglichkeit eröffnet, das System deutlich zu vereinfachen.

„Die lange Kette an Einrichtungen, die sich mit der Verwaltung beschäftigten, wurde aufgebrochen, damit das jetzige System bezahlbar bleibt. Bisher waren 21 Behörden an der Verwaltung beteiligt. Nun ist die Verwaltung an einer einzigen Stelle, dem Arbeitsamt, angesiedelt. Dieses funktioniert dezentral und garantiert einen flächendeckenden Service“, hieß es. „Die größte Herausforderung war es, ein Verwaltungssystem zu schaffen, welches beide Zielsetzungen garantiert: Für die Nutznießer und Arbeitssuchenden nichts zu ändern und dennoch das Verwaltungssystem so drastisch zu vereinfachen, dass es auch finanzierbar bleibt“, so Ministerin Weykmans.

Die vier Anlaufstellen sind in den Gemeinden erhalten geblieben: Die LBA Kelmis-Lontzen und Raeren bleiben an ihren bisherigen Standorten. Die LBA Eupen und St.Vith ziehen in die jeweiligen Dienststellen des Arbeitsamtes um. Es habe sich lediglich um eine Reform der internen Verwaltungsabläufe gehandelt. Kürzere Wege und einfachere Strukturen seien hier der Schlüssel zum Erfolg, versichert das Kabinett.

Was ändert sich für die LBA-Arbeitnehmer?

Die LBA-Schecks, die vor dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin von den Zahlstellen und den ÖSHZ ausgezahlt.

Die LBA-Schecks, die ab dem 1. Januar 2018 ausgegeben werden, werden vom Arbeitsamt ausgezahlt. Der LBA-Arbeitnehmer muss die Schecks vor dem Datum, das auf dem Scheck vermerkt ist, beim Arbeitsamt einreichen, zusammen mit seinem Leistungsformular (LBA 4).

Was ändert sich für die LBA-Nutznießer?

Die LBA-Schecks, die vor dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden, behalten ihre Gültigkeit und können nach den aktuell gültigen Regeln verwendet werden, teilt das Arbeitsamt mit.

Ab dem 1. Januar 2018 erscheinen die LBA-Schecks in einem neuen Layout. Die Herausgeberfirma der Schecks ist in beiden Fällen „Edenred Belgium“. (red)

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