Mehr Anstrengungen für die Vermittlung von Medienkompetenz in den DG-Schulen

Mit einer neuen Rahmenvereinbarung möchte die DG die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Schulen Informations- und Medienkompetenz vermitteln können. Illustration: Rolf Vennenbernd/dp | 4


Laut dem digitalen Barometer 2018 „Education & Numérique“ schneiden ostbelgische Schulen schon heute sehr gut ab. „Unsere Schülerinnen und Schüler müssen sich in einer zunehmend digitalisierten Welt zurechtfinden. Der kompetente Umgang mit Informationen und Kommunikationsmitteln ist eine überfachliche Kompetenz, die bereits vor einigen Jahren fest in den Rahmenplänen des Unterrichtswesens der Deutschsprachigen Gemeinschaft verankert wurde“, wird Mollers zitiert.

Konkret bedeute dies, dass die Vermittlung der IMK eine Aufgabe aller Lehrer sei. Um die Lehrer aller Fächer dabei zu unterstützen, sei ein Leitfaden zur Vermittlung der Informations- und Medienkompetenz erarbeitet worden, der aufzeigt, welche Kompetenzen in den jeweiligen Schulstufen gefördert werden sollen. Wichtig für die Vermittlung seien die infrastrukturellen und materiellen Voraussetzungen, als auch die Einrichtung eines effizienten technischen Supportsystems und die Schaffung eines pädagogischen Betreuungssystems in den Schulen, so der Minister.

Dabei sei in Ostbelgien auf diesem Gebiet schon viel getan worden: Laut Barometer schneiden DG-Schulen bei der Ausstattung mit Computern, Laptops und Tablets bereits jetzt sehr gut ab: Für 100 Schüler stehen demnach in den hiesigen Regelgrundschulen durchschnittlich 12,8 und in den Regelsekundarschulen durchschnittlich 46,3 Geräte bereit. In der Französischen Gemeinschaft ständen 100 Schülern nur 6,9 bzw. 15,5 Geräte zur Verfügung. Außerdem nutze ein Großteil der Lehrer in der DG bereits heute digitale Geräte im Unterricht: 60 Prozent der Grundschullehrer und 73 Prozent der Sekundarschullehrer setzten neue Technologien im Unterricht ein. In der Französischen Gemeinschaft gestalteten bedeutend weniger Lehrer den Unterricht mit digitalen Hilfsmitteln (29% in der Grundschule, 46% in der Sekundarschule).

Die Agence du Numérique, die die Ausstattung der DG-Schulen mit technischen Hilfsmitteln und die Nutzung der Geräte untersucht hat, hebt auch hervor, dass die Strategie der DG, die den Schulen Zuschüsse in Höhe von 60 bis 100 Prozent des Gesamtpreises für die Ausstattung gewährt, gefruchtet habe. Die Studie zeige ebenfalls, dass im Sekundarbereich die freien Schulen (57,3%) über weniger Projektoren und interaktive Tafeln als die Gemeinschaftsschulen (98,3%) verfügen. Im Grundschulbereich befinden sich in den Gemeindeschulen weniger Projektoren und interaktive Tafeln als in den Grundschulen des freien Trägers und der Gemeinschaft.

Die Rahmenvereinbarung sehe daher vor, dass die Schulträger für jede Schule eine der Schülerzahl entsprechende Anzahl von Endgeräten sowie die erforderlichen Peripherie- und Multimediageräte zur pädagogischen Nutzung bereitstellen. Die Untersuchung zeige, dass den Lehrern nicht in allen Grundschulen ein IT-Beauftragter zur Seite steht, während alle Sekundarschulen über einen solchen Ansprechpartner verfügen. Die technische und medienpädagogische Betreuung soll durch den Vertrag noch verbessert werden. Die Grundschulen nannten als entscheidenden Faktor für die Integration digitaler Medien an erster Stelle das Engagement des Schulträgers. Als hindernde Faktoren nannten sie den Mangel an IT-Beauftragten. Analog dazu sieht der Vertrag vor, dass jeder Schulträger einen qualifizierten „technischen IKT-Beauftragten“ für alle Schulen in seiner Trägerschaft bezeichnet.

Der Studie zufolge stellt im pädagogischen Bereich die mangelnde Lehreraus- und -weiterbildung im Bereich der Medienpädagogik die größte Herausforderung dar. Mit der neuen Rahmenvereinbarung sollen Schulen und Lehrer daher auf ein noch breiteres Angebot an Aus- und Fortbildungen in Medienpädagogik an der Autonomen Hochschule zurückgreifen können und durch Beratung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien effizienter unterstützt werden. Die Rahmenvereinbarung definiert die jeweiligen Aufgaben der DG-Regierung und der Schulträger. Außerdem verpflichten sich die Vertragspartner, die Voraussetzungen zur Vermittlung der IMK an den Primarschulen mittelfristig – das heißt bis Dezember 2020 – zu schaffen oder auszubauen. (red/sc)