Selbständige haben künftig Anspruch auf Vaterschaftsurlaub

Bislang konnte Elternurlaub nur in Vollzeit, Teilzeit oder an einem Tag pro Woche genommen werden. Ab dem 1. Juni ist auch ein halber Tag pro Woche möglich.Foto: dpa | dpa



Arbeitnehmer haben in Belgien Anrecht auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub, den sie in den ersten vier Monaten nach der Geburt ihres Kindes nehmen können. Für Selbständige besteht dieser Anspruch bislang nicht. Das soll sich künftig ändern, und zwar noch vor den Wahlen im Mai 2019.

„Väter, die ihre Tätigkeit nach der Geburt ihres Kindes ganz oder teilweise unterbrechen, sollten in den Genuss von bezahltem Urlaub kommen“, heißt es. Zur Dauer des Vaterschaftsurlaubs, der Selbstständigen künftig eingeräumt werden wird, äußerte sich Ducarme nicht. Sicher ist, dass die Selbständigen ihre Urlaubstage splitten können, betont er. Das Geld kommt vom Sozialsicherheitsdienst für Selbständige.

Griet Smaers (CD&V) unterstützt die Initiative: „Wir sind der Meinung, dass auch selbständige Väter das Recht auf mehr Zeit für ihren Nachwuchs und die Unterstützung ihrer Partnerin im Haushalt haben sollten, ohne dabei schwerwiegende finanzielle Folgen in Kauf nehmen zu müssen, die sich aus der vorübergehenden Verringerung der selbständigen Erwerbstätigkeit ergeben könnten“, so Smaers. Ein Selbständiger, der den Vaterschaftsurlaub nicht in Anspruch nimmt, z.B. weil er sein Unternehmen nicht so lange schließen kann, soll alternativ 15 kostenlose Dienstleistungsschecks erhalten, sodass er seine kostbare Freizeit mit dem Nachwuchs statt mit Haushaltsarbeiten verbringen kann. (belga)