Am Mittwoch hat der Justizausschuss der Kammer den Gesetzesvorschlag verabschiedet, der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streicht. Der freiwillige Schwangerschaftsabbruch gilt dann nicht mehr als Straftat, es sei denn, er wird außerhalb der schon seit 1990 geltenden gesetzlichen Auflagen begangen. Der Gesetzentwurf muss jetzt noch vom Plenum gebilligt werden.
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